Testament

Wie verfasse ich ein Testament? Keine einfache Frage, gibt es da vieles zu bedenken. Ein Grund, die Entscheidung, das eigene Testament zu verfassen, gerne zu vertagen.

Wir sind als Bestattungsinstitut, nicht befugt, Rechtsberatungen durchzuführen. Wir können Ihnen jedoch diesbezüglich gerne Adressen von Anwälten und Notaren vermitteln. Erbstreitigkeiten sind leider nicht selten und können ganze Familien entzweien. Wenn Sie Ihren Nachlass rechtzeitig regeln, ersparen Sie sich diese Vorstellung und Ihr Erbe ist in den guten Händen, die Sie wählen. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt.

Beim Verfassen des Testaments gilt es, einige Punkte zu beachten

Damit es rechtlich Bestand hat, muss das Testament handschriftlich verfasst sein, mit Datum und vollständigem Namen. Wenn Sie Ihr Testament geschrieben haben, vergessen Sie nicht, Ihre Angehörigen darüber zu informieren, wo Sie es hinterlegt haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gibt auf 58 Seiten auch hier ausführliche Auskunft: https://www.bmjv.de